Ausbildung brachte Atemschutzgeräteträger zum Schwitzen

Als Atemschutzgeräteträger (AGT) in der Feuerwehr muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss in regelmäßigen Abständen die ärztliche Untersuchung G26/3 absolviert werden. Einmal im Jahr muss eine Belastungsübung in der Atemschutzübungsstrecke bei der Berufsfeuerwehr durchlaufen werden. Zusätzlich muss jeder AGT einmal im Jahr einen Einsatz oder eine Einsatzübung unter Atemschutz gemacht haben. Dazu kommt die Ausbildung nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV7) an der die Atemschutzgeräteträger jährlich teilnehmen müssen.

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Am vergangenen Samstag trafen sich deshalb die Atemschutzgeräteträger der Ortsfeuerwehr Rautheim zur ersten von insgesamt 2 Atemschutzausbildungen nach Feuerwehrdienstvorschrift 7.

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Nach einer Kurzprüfung der Atemschutzgeräte erfolgte die Ausbildung in kleineren Gruppen auf dem Hof des Feuerwehrkameraden Henning Kirchhoff. Themen waren hier die Sicherheitstruppausstattung bestehend aus Schleifkorbtrage und Sicherheitstrupptasche. Bei kleineren Einsatzlagen galt es Personen aus verrauchten Bereichen eines Gebäudes zu retten. Hierbei wurde auch das richtige Vorgehen in Brandräumen geübt.

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Ein wichtiges Thema spielte auch bei der diesjährigen Ausbildung wieder der Atemschutznotfall. Dabei wird die Rettung eines verunfallten Atemschutzgeräteträgers aus dem Gefahrenbereich trainiert. Neben einer schnellen Rettung ist es erforderlich, die Versorgung mit Atemluft auch bei einer Beschädigung des Atemschutzgerätes des verunfallten Kameraden zu sichern. Die dafür benötigten Geräte hat der Sicherheitstrupp in der Sicherheitstrupptasche dabei. Die lebensrettenden Handgriffe müssen auch bei so genannter 0-Sicht sitzen.

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Am Ende des Dienstes wurden die Eindrücke und Erfahrungen der Ausbildung noch einmal in der Gruppe reflektiert. Danach stärkten sich alle Teilnehmer mit Bratwurst und Fleisch vom Grill.

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Unser Dank geht an die Kameraden Thomas Sievers, Henning Kirchhoff, Thomas Timpe und Bernd Bossenberger für die tolle Organisation.